(ka) Der EZB-Rat hat heute beschlossen, den Zinssatz für die Einlagefazilität – den Zinssatz, mit dem er den geldpolitischen Kurs steuert – um 25 Basispunkte zu senken. Auf der Grundlage der vom EZB-Rat durchgeführten aktualisierten Beurteilung der Inflationsaussichten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission, ist es nun angemessen, einen weiteren Schritt bei der Reduzierung des Grades der geldpolitischen Straffung zu gehen.
Mit dem Zinssatz für die Einlagefazilität steuert der EZB-Rat seinen geldpolitischen Kurs. Wie am 13. März 2024 nach der Überarbeitung des geldpolitischen Handlungsrahmens bekanntgegeben, wird zudem der Abstand zwischen dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und dem Zinssatz für die Einlagefazilität auf 15 Basispunkte festgelegt.
Der Abstand zwischen dem Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte bleibt unverändert bei 25 Basispunkten. Dementsprechend wird der Zinssatz für die Einlagefazilität auf 3,50 % gesenkt. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität werden auf 3,65 % bzw. 3,90 % gesenkt.
Der sogenannte Einlagenzins ist der Satz, zu dem die Banken bei der Europäischen Zentralbank kurzfristig überschüssige Gelder anlegen können. Finanzexperten hatten die EZB-Entscheidung erwartet. Mit einer Leitzinssenkung wird versucht, die Unternehmen wieder zu mehr Investitionen zu bewegen.
Die Änderungen treten am 18. September 2024 in Kraft.
Quelle - Pressemitteilung - Europäische Zentralbank / Verena Reith / BR / Bildsymbol: SarahC._pixelio.de
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