EuGH erlaubt Speicherung von Fingerabdrücken

EuGH erlaubt Speicherung von Fingerabdrücken

(ka) Die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof am Vormittag geurteilt. Nach seiner Überzeugung werden das Privatleben und die personenbezogenen Daten dabei trotzdem genügend geschützt. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass sich die Verordnung, die die Speicherung regelt, auf eine falsche Rechtsgrundlage stützt. Bis Ende 2026 gibt der EUGH der Europäischen Union Zeit, die entsprechende Verordnung nachzubessern. In Deutschland ist seit mehr als zwei Jahren jeder verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abnehmen zu lassen. Dagegen hatte ein Mann aus Wiesbaden geklagt. Das Gericht legte den Fall schließlich dem EUGH vor, der die bestehende Regelung nun also bestätigt hat.

Quelle - Pressemitteilung / BR2/ Foto von George Prentzas auf Unsplash

 

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