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Bundeskartellamt billigt Übernahme von MediaMarkt/Saturn durch JD.com

Bundeskartellamt billigt Übernahme von MediaMarkt/Saturn durch JD.com

(ka) Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, äußerte sich dahingehend, dass JD.com bislang lediglich in sehr begrenztem Umfang in Deutschland operiert. Aus diesem Grund bestehen lediglich wenige wettbewerbliche Berührungspunkte und es ergeben sich keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Die CECONOMY AG mit Sitz in Düsseldorf ist auf Unterhaltungselektronik sowie Haushaltsgeräte spezialisiert und agiert unter den Hauptmarken MediaMarkt und Saturn sowohl stationär als auch im Onlinevertrieb deutschlandweit.

Die Unternehmensgruppe JD.com mit Verwaltungssitz in Peking stellt Chinas größten Einzelhändler nach Umsatz dar und ist insbesondere im Bereich Onlinehandel sowie E-Commerce-Logistik aktiv. In Europa zeigt sich die Präsenz der JD.com Unternehmensgruppe bislang nur marginal durch Onlineshops unter der Marke joybuy. Das Bundeskartellamt hat ausschließlich die Verantwortung für die Prüfung der wettbewerblichen Auswirkungen von Zusammenschlussvorhaben; sicherheitspolitische Aspekte fallen hingegen unter die außenwirtschaftsrechtliche Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle - Bundeskartellamt - Pressemitteilung - K. Weidner / Bild von WikimediaImages auf Pixabay

 

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