Bayrische Regierung hält an Wolfsverordnung fest – neue Klage in Sicht

Bayrische Regierung hält an Wolfsverordnung fest – neue Klage in Sicht

(ka) Dem Rechtsstreit um Bayerns umstrittene Wolfsverordnung droht eine weitere Verlängerung. Nachdem die Staatsregierung in dem Fall erst am 18. Juli eine peinliche Pleite vor Gericht erlitten hatte, weil das Regelwerk wegen eines Formfehlers für nichtig erklärt wurde, verschickte sie nun die Verordnung zur Verbändeanhörung.

Über diesen Umweg soll die Wolfsverordnung wohl ungeachtet aller inhaltlicher Kritik erneut in Kraft treten. "Wenn die Verordnung so erlassen wird, haben wir gar keine andere Möglichkeit, als erneut zu klagen", sagte der Vorsitzende des Bund Naturschutz in Bayern, Richard Mergner, der Deutschen Presse-Agentur in München. Die neue Verordnung unterscheide sich nicht von der alten - "sie ist tatsächlich identisch. Aus unserer Sicht ist das höchst problematisch und nicht nachvollziehbar". Vertreter der Staatsregierung Bayern hatten bereits unmittelbar nach dem Urteil erklärt, die Verordnung inhaltlich nicht ändern zu wollen.

"Auch wenn das Verwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil die alte Verordnung lediglich wegen eines Formfehlers zu Fall gebracht hat, die inhaltlichen Mängel sind offensichtlich. Die Staatsregierung handelt hier grob fahrlässig und verschwendet Zeit und Steuergelder", betonte Mergner, Bund Naturschutz Bayern. Der umstrittenen bayerischen Regelung zufolge dürfen seit Mai 2023 Wölfe abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden - etwa wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden.

Möglich wäre der Abschuss laut Verordnung auch - zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden. Dies zielte konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe geschossen werden, wenn sie in "nicht schütz baren Weidegebieten" auch nur ein einziges Nutztier töten. Das sind Gebiete, bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Quelle - Bayrische Staatsregierung / proplanta / Bildsymbol von Michael LaRosa auf Unsplash

 

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