(ka) ARD und ZDF haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hintergrund ist die unsichere Finanzierung des Rundfunkbeitrags ab dem kommenden Jahr. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs hatte den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Erhöhung von 58 Cent zugebilligt auf dann 18 Euro 94 im Monat. Die Länder haben darüber aber noch nicht entschieden, sodass der Beitrag nicht mehr fristgerecht zum 1. Januar steigen kann. Der ARD-Vorsitzende Kniffke sprach von einer Verletzung des gesetzlich festgelegten Verfahrens und begründete damit den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Die staatsferne Finanzierung und die journalistische Unabhängigkeit müssten als Bestandteil der Rundfunkfreiheit dauerhaft gesichert werden.
Quelle - Pressemitteilung / BR / Bildsymbol - Th. Schn.
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